Barrierefreiheitserklärung
JUFA Hotels Österreich GmbH ist bemüht, ihre Website mit der URL jufahotels.com im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (Stand zum Zeitpunkt des Inkrafttretens am 28.6.2025) idgF zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (RL 2019/882) über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu gestalten.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website jufahotels.com ist teilweise mit den Anforderungen der Web-Zugänglichkeits-Richtlinien gemäß dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) vereinbar.
Wir arbeiten laufend daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beheben.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:
- Einzelne PDF-Dokumente zum Download sind derzeit nicht barrierefrei. Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage eine zugängliche Version zur Verfügung.
- Der Großteil unserer Videos sind auf der Video-Plattform YouTube gehostet und veröffentlicht. Es ist nicht möglich, die geforderten Audiobeschreibungen oder eine textuelle Alternative zur Verfügung zu stellen (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.3 (Audiodeskription) und 1.2.5 (Medienalternative), wodurch die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzerinnen und Benutzer nicht zur Verfügung stehen.
- Für einige aufgezeichnete Videos und Audiodateien fehlen die geforderte Audiobeschreibung oder eine textuelle Alternative (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.3 (Audiodeskription) und 1.2.5 (Medienalternative), wodurch die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzerinnen und Benutzer nicht zur Verfügung stehen.
b) Unverhältnismäßige Belastung:
- Die nachträgliche barrierefreie Aufbereitung umfangreicher, historischer Videoarchive würde einen unverhältnismäßigen personellen und finanziellen Aufwand erfordern (§ 15 BaFG).
c) Ausnahmen vom Anwendungsbereich:
- Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, fallen nicht unter die Anforderungen des BaFG.
- Inhalte von Drittanbietern, die nicht von (JUFA Hotels Österreich GmbH) entwickelt, finanziert oder kontrolliert werden, fallen ebenfalls nicht unter die Anforderungen des BaFG.
- Online-Karten und Kartendienste
Die genannten Unvereinbarkeiten mit den Barrierefreiheitsbestimmungen werden laufend überprüft und – wo möglich – schrittweise behoben.
3. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde auf Grundlage eines Selbsttests nach WCAG 2.2 erstellt.
4. Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie bei der Nutzung unserer Website behindern oder Sie Hilfe beim Zugang zu bestimmten Inhalten benötigen, so bitten wir Sie, uns per E-Mail zu kontaktieren: [email protected]
Bitte beschreiben Sie in Ihrer Nachricht möglichst genau:
- die kurze Beschreibung des Problems
- die URL der betroffenen Seite oder Datei
Wir prüfen Ihre Anfrage und werden Sie ehestmöglich kontaktieren.
5. Durchsetzungsverfahren
Zuständige Aufsichtsbehörde
Gemäß § 21 BaFG ist das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) für die Überprüfung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zuständig.
Sozialministeriumservice – Landesstelle Steiermark
Babenbergerstraße 35, 8020 Graz
Web: www.sozialministeriumservice.at
E-Mail: [email protected]
Diese Stelle prüft Ihre Beschwerde und entscheidet über weitere Maßnahmen gemäß den Bestimmungen des Barrierefreiheitsgesetzes.