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JUFA-Hinweisgeber Plattform

Die EU „Whistleblowing-Richtlinie“ wurde verabschiedet, um hinweisgebenden Personen bei Meldungen von Compliance-Verstößen zu schützen. Diese Richtlinie wurden unter anderem in Österreich durch das HinweisgeberInnenschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt.

Die JUFA-Gruppe hat für solche Meldungen von Compliance-Verstößen eine digitale Hinweisgeber Plattform („JUFA-Hinweisgeber Plattform“) implementiert, welche eine reibungslose und datenschutzkonforme Kommunikation ermöglicht.

Die JUFA-Hinweisgeber Plattform ist einfach in der Bedienung und ermöglicht die Erstattung von anonymen Hinweisen sowie auch eine anschließende anonyme Kommunikation. Eine nachfolgende Ergänzung Ihres Hinweises sowie Kommunikation ist möglich. 

Wir ersuchen Sie, nur solche Hinweise weiterzugeben, welche dem gesetzlichen Geltungsbereich zuzuordnen sind und von deren Richtigkeit Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind. 

Die JUFA-Hinweisgeber Plattform dienen nicht als Meldekanal oder Ombudsstelle für Reklamationen oder Beanstandungen.

Zur JUFA Hinweisgeber Plattform 

Ich bin interessiert an dem Angebot JUFA-Hinweisgeber Plattform in dem .

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